Kompositionsauftrag
Ausschreibung 2024/2025
Für die Spielzeit 2025 möchten wir einen Kompositionsauftrag vergeben. Die Kompositionen werden in das Sonderkonzert der Saison 2025 eingebunden und stehen neben den Léçons de ténèbre von François Couperin auf dem Programm.
Thematisch müssen die Kompositionen sich mit diesem Werk auseinandersetzen und eine teilweise Kontextualisierung vornehmen. Die Besetzung ist auf zwei Soprane und Basso Continuo (Cembalo/Truhenorgel und Violoncello) begrenzt. Diese Gegenüberstellung von alter Musik aus dem 18. Jahrhundert und neuen Kompositionen soll die Thematik der Leçons de ténèbre an unsere Gegenwart anknüpfen lassen. Der Bezug muss nicht notwendigerweise inhaltlich sein, er kann sich auch auf die Musikalischen Elemente oder die Verwendung der Besetzung beziehen.
Bei Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns unter bewerbung@schlosskonzerte-oranienburg.de.
Inhaltliche Kriterien
- Die Komposition muss sich thematisch mit den Leçons de ténèbre von François Couperin auseinandersetzen.
- Die Textgrundlage ist frei wählbar, muss jedoch einen inhaltlichen Bezug (textlich oder musikalisch) zu den Leçons de ténèbre
- Es sollen zwei Kompositionen geschrieben werden. Diese dürfen eine Länge von 10-15 Minuten nicht unter- oder überschreiten und müssen mit der zur Verfügung stehenden Besetzung (zwei Soprane, Cembalo/Truhenorgel und Violoncello) ohne weitere Hilfsmittel (wie z.B. Elektronik) umsetzbar sein.
- Das Werk muss speziell für die Schlosskonzerte Oranienburg geschrieben werden und darf noch nicht aufgeführt, verlegt oder in einem anderen Rahmen öffentlich präsentiert worden sein.
Teilnahmebedingungen
- Komponist*innen dürfen im Jahr der Ausschreibung nicht älter als 35 Jahre alt sein (bis einschließlich Jahrgang 1989).
- Teilnahmeberechtigt sind Komponist*innen, welche die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder dauerhaft in Deutschland wohnhaft sind sowie einen Abschluss in einem musikalisch-künstlerischen Fach haben oder aktuell an einer deutschen Hochschule für ein musikalisch-künstlerisches Fach eingeschrieben sind.
- Gute Beherrschung der deutschen Sprache ist von Vorteil.
- Anmeldeschluss ist der 01. Mai 2024
Die Schlosskonzerte Oranienburg setzen sich aktiv für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Bewerbungsunterlagen
- ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular (siehe unten)
- 1-2 eigene Referenz-Kompositionen als PDF, wenn möglich mit Aufnahme (Audio oder Video)
- ein kurzes Konzeptionsschreiben zum oben genannten Thema der Auftragskomposition (2000-3000 Zeichen)
- Abschlusszeugnis oder Immatrikulationsbescheinigung
- tabellarischer Lebenslauf
Dotierung
Für die Kompositionen stehen insgesamt 8000,- Euro zur Verfügung. Diese kommen der vom Kuratorium ausgewählten Komponist*in vollumfänglich zu.
Kuratorium
- Sarah Kollé (Kuratoriumsvorsitzende, Sopranistin & künstlerische Leiterin der Reihe)
- Vincent Wilke (Bariton & künstlerischer Leiter der Reihe)
- Sarvenaz Safari (Komponistin / Dozentin für Musiktheorie und Musikwissenschaft an der Hochschule für Musik und Theater Leipzig sowie der Universität der Künste Berlin)
- Nefeli Chadouli (Dirigentin)
- Lorenzo Di Toro (Pianist & Dirigent)
Rechtliche Grundlagen
- Das Urheberrecht verbleibt bei den Komponist*innen.
- Die sich bewerbenden Komponist*innen erklären ihr Einverständnis mit Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Aufnahmen seitens des Veranstalters der Schlosskonzerte Oranienburg sowie Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern (einschließlich deren Vervielfältigung und Verwertung) im Zusammenhang mit den Konzerten und der Schlosskonzerte Oranienburg. Die auf diesen Bild- und/oder Tonaufnahmen vervielfältigen Musikwerke der Teilnehmenden dürfen sachlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt vervielfältigt, verbreitet, aufgeführt, mit anderen Werkarten verbunden, gesendet und/oder öffentlich zur Verfügung gestellt werden, sofern und soweit es sich nur um die nicht-kommerzielle Nutzung dieser Bild- und/oder Tonaufnahmen handelt.
- Text und Musik der Komposition müssen neu geschaffen sein; auf bestehende Elemente (Texte oder Textvorlagen, Bücher, Übersetzungen, Melodien etc.) darf nur zurückgegriffen werden, wenn diese nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. Hinweis: Urheberrechtlich nicht mehr geschützt sind Werke bzw. Werkteile erst, wenn das Todesdatum der Werkschaffenden im Aufführungsjahr mindestens 70 Jahre zurückliegt (d.h. vor dem 31.12.1954 bei einer Aufführung/Verlegung in 2025).
- Eine Teilung oder Nichtvergabe der Gelder ist möglich.
- Der Rechtsweg ist in allen Belangen der Ausschreibung ausgeschlossen.